Steuerliche Abschlusskosten

Grundstückssteuern
Dies sind die einzigen Abschlusskosten, die oft zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Wenn der Verkäufer die jährlichen Grundstückssteuern bereits bezahlt hat, zahlt der Käufer dem Verkäufer üblicherweise den Betrag für die Zeitdauer, die der Käufer das Grundstück bewohnen wird. Und umgekehrt, sollten die Steuern noch nicht bezahlt worden sein, zahlt der Verkäufer dem Käufer üblicherweise den Betrag für die Zeitdauer, die der Käufer das Grundstück bewohnt hat.

Übertragungssteuern und Beurkundungsgebühren
Dies sind die Kosten für das Übertragen der Eigentumsurkunden des Grundstücks und die Beglaubigung der Kaufverträge und Unterlagen. Die Gebühr wird oft als Prozentsatz des Verkaufspreises kalkuliert.

 


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